Aber wissen Sie als Halter des Fahrzeugs auch wirklich, ob Ihre Mitarbeiter eine gültige Fahrerlaubnis besitzen?
Um das herauszufinden, hat sich folgende Vorgehensweise bewährt:
- Kontrollieren Sie die Führerscheine aller Fahrzeugnutzer mind. zweimal pro Jahr
- Lassen Sie sich das Originaldokument zeigen. Kopien reichen nicht aus!
- Es gelten nur EU-Führerscheine
- Machen Sie immer wieder eine neue Kopie jedes Führerscheins
- Achten Sie auf Einschränkungen im Führerschein (z. B. Führerscheinklasse)
- Dokumentieren Sie die Kontrolle schriftlich (eine Vorlage finden sie unten)
- Dokumentieren Sie dabei das Datum und lassen Sie sich die Kontrolle vom Fahrzeugnutzer durch eine Unterschrift bestätigen
- Kopien und Dokumente müssen 5 Jahre aufbewahrt werden
- Erweitern Sie Ihre Dienstanweisungen um konkrete Pflichten und Vorgaben beim Führen von Dienstfahrzeugen
Vorlage Führerscheinnachweis (.doc Word Datei)
Weitere Vorlagen oder Merkblätter finden Sie zudem bei Ihrer Handwerkskammer.
Das kann schnell teuer werden.
Die Führerscheinkontrolle wird in vielen Unternehmen unterschätzt oder erst gar nicht durchgeführt. Dabei sind Sie als Arbeitgeber und Halter der Fahrzeuge dazu verpflichtet, die Kontrolle der Führerscheine bei der Überlassung von Firmenfahrzeugen an Ihre Arbeitnehmer regelmäßig durchzuführen. Die gesetzliche Grundlage für die Führerscheinkontrolle ergibt sich aus dem Straßenverkehrsgesetz § 21 StVG Absatz 1 Ziffer 2.
Strafrechtliche oder versicherungsrechtliche Konsequenzen können bei Nichteinhaltung dieser regelmäßigen Kontrollen schnell teuer werden. Versicherungen können Leistungen verweigern, wenn sich herausstellt, dass Ihr Mitarbeiter keine gültige Fahrerlaubnis (mehr) besitzt und Sie das nicht regelmäßig geprüft haben Letztendlich stehen Sie als Arbeitgeber, wie so oft, in der Verantwortung.