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Pflicht zur Führerscheinkontrolle

„Hat Peter eigentlich noch seinen Lappen?“

Gerade im Handwerk oder im Handel ist es nicht unüblich, den Mitarbeitern Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen, damit Ihre Angestellten immer flexibel und möglichst pünktlich beim Kunden sein können. Vertrauen, dass alles klappt, ist gut. Kontrolle ist dennoch besser und auch gefordert.

Waage

Aber wissen Sie als Halter des Fahrzeugs auch wirklich, ob Ihre Mitarbeiter eine gültige Fahrerlaubnis besitzen?

Um das herauszufinden, hat sich folgende Vorgehensweise bewährt:

  • Kontrollieren Sie die Führerscheine aller Fahrzeugnutzer mind. zweimal pro Jahr
  • Lassen Sie sich das Originaldokument zeigen. Kopien reichen nicht aus!
  • Es gelten nur EU-Führerscheine
  • Machen Sie immer wieder eine neue Kopie jedes Führerscheins
  • Achten Sie auf Einschränkungen im Führerschein (z. B. Führerscheinklasse)
  • Dokumentieren Sie die Kontrolle schriftlich (eine Vorlage finden sie unten)
  • Dokumentieren Sie dabei das Datum und lassen Sie sich die Kontrolle vom Fahr­zeug­nutzer durch eine Unter­schrift bestätigen
  • Kopien und Dokumente müssen 5 Jahre aufbewahrt werden
  • Erweitern Sie Ihre Dienst­an­wei­sungen um kon­krete Pflichten und Vor­gaben beim Führen von Dienst­fahr­zeugen

Vorlage Führerscheinnachweis (.doc Word Datei)

Weitere Vorlagen oder Merkblätter finden Sie zudem bei Ihrer Hand­werks­kammer.

Das kann schnell teuer werden.

Die Führerschein­kontrolle wird in vielen Unter­nehmen unter­schätzt oder erst gar nicht durch­geführt. Dabei sind Sie als Arbeit­geber und Halter der Fahr­zeuge dazu ver­pflich­tet, die Kon­trolle der Führer­scheine bei der Über­las­sung von Firmen­fahr­zeu­gen an Ihre Arbeit­nehmer regel­mäßig durch­zu­führen. Die gesetz­liche Grund­lage für die Führer­schein­kon­trolle ergibt sich aus dem Straßen­ver­kehrs­gesetz § 21 StVG Absatz 1 Ziffer 2.

Strafrechtliche oder versicherungs­rechtliche Konse­quenzen können bei Nicht­ein­hal­tung dieser regel­mäßigen Kon­trol­len schnell teuer werden. Ver­siche­rungen können Leis­tun­gen ver­wei­gern, wenn sich heraus­stellt, dass Ihr Mit­ar­bei­ter keine gül­tige Fahr­er­laub­nis (mehr) besitzt und Sie das nicht regel­mäßig geprüft haben Letzt­end­lich stehen Sie als Arbeit­geber, wie so oft, in der Ver­ant­wor­tung.

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